Psychotherapie bezeichnet die professionelle Behandlung psychischer Erkrankungen und psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Methoden (z. B. Gespräche, kognitive Techniken, emotional-aktivierende Methoden). Dabei sind die angewandten Verfahren wissenschaftlich anerkannt und im Rahmen der psychologischen Psychotherapie von psychopharmakologischen Behandlungen (Medikamente) abzugrenzen. Eine Psychotherapie ist ein längerfristiger und regelmäßig stattfindender Entwicklungs-, Selbsterfahrungs- und Veränderungsprozess. Dieser kann in der Einzel- wie in der Gruppentherapie gleichermaßen stattfinden.

Psychotherapeut ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Psychologen (d. h. abgeschlossenes Studium der Psychologie) und Ärzte (d. h. abgeschlossenes Studium der Medizin) schließen eine mehrjährige Zusatzausbildung ab, die 1800 Stunden Praxiserfahrung, 600 Stunden Theorieausbildung, 120 Stunden Selbsterfahrung, 150 Stunden Supervision und eine Approbationsprüfung umfasst. Abzugrenzen sind hierbei Heilpraktiker (Psychotherapie), die sich lediglich einer Überprüfung beim Gesundheitsamt unterziehen und keine vergleichbare Ausbildung haben müssen, sowie ungeschützte Berufsbezeichnungen wie beispielsweise Coaches und ohne spezifische Fachergänzung benannte Therapeuten.

Eine Überweisung durch einen Haus- oder Facharzt ist zur Konsultation eines Psychotherapeuten nicht notwendig. Wenn Sie wünschen, können Sie einen Termin direkt bei mir vereinbaren. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch und einer ersten Einschätzung und Einordnung Ihres Anliegens erfolgt eine Empfehlung (Indikation) für das weitere Vorgehen. Abhängig von der aktuellen Passung von freien Terminen, dem empfohlenen Setting, Therapieform und Methodik beginnt eine Therapie mit probatorischen Sitzungen (2 – 4 Termine), in der wir uns kennenlernen, eine weiterführende Anamnese erstellen, eine umfassende Aufklärung erfolgt und Ziele definiert werden. Dann erfolgt die Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse (sofern Sie gesetzlich versichert sind). Nach erfolgter Bewilligung durch den Kostenträger stehen uns zunächst bis zu 24 (Kurzzeittherapie) bzw. 60 (Langzeittherapie) Sitzungen zur Verfügung.

Eine ambulante psychotherapeutische Sitzung findet in der Regel ein Mal wöchentlich statt und umfasst 50 Minuten (eine Gruppensitzung 100 Minuten). Da psychotherapeutische Praxen als Bestellpraxis organisiert und die Termine somit exklusiv für Sie persönlich blockiert werden, bitte ich Sie, Termine zeitnah abzusagen, sollten Sie einmal verhindert sein.


Siehe auch: Therapieverfahren | Information der KBV