Im Folgenden finden Sie Kurzinformationen zu den vier Richtlinienverfahren der Psychotherapie. Jede Therapieform beruht auf eigene Theorien und Modelle und umfasst verschiedene Behandlungsansätze. Dabei muss kein Verfahren im Vergleich zu einem anderen mehr oder weniger recht haben. Welche Therapieform für Sie die geeignetste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte individuell in einem Erstgespräch eruiert werden.

Ich besitze die Approbation als psychologischer Psychotherapeut mit der Fachkunde Verhaltenstherapie. Ich arbeite primär verhaltenstherapeutisch und nutze gleichzeitig eine therapieschulen-übergreifende Perspektive, um die Potentiale aller Therapieschulen zu berücksichtigen – denn innerhalb der Verhaltenstherapie steht nicht nur der Fokus auf Veränderung, sondern auch der Einbezug der Tiefe des Menschen samt seiner Vergangenheit, Übertragungsprozesse, Konflikte und der prägende Kontext der eigenen Herkunftsfamilie. Dogmatisches Denken würde die Komplexität der menschlichen Psyche nur eingeschränkt erfassen und psychotherapeutisches Arbeiten unnötig begrenzen, während jede Therapieschule ihre eigene Bereicherung in einer psychotherapeutischen Behandlung mit einbringen kann. Gleichzeitig ist es mir wichtig, die Ansätze aus anderen Psychotherapieströmungen integrativ und verhaltenstherapeutisch zu nutzen, um eine wissenschaftlich und empirisch fundierte Grundhaltung beizubehalten.

Verhaltenstherapie (VT)

Die Verhaltenstherapie ist eines der Richtlinienverfahren im Fachgebiet der Psychotherapie. Im Mittelpunkt stehen hier Modelle der Lerntheorie: sie beschreiben, dass Verhaltens- und Denkweisen in der Vergangenheit erlernt wurden und in der Therapie zugunsten neuer und hilfreicher Fertigkeiten wieder verlernt werden können. Das heißt, dass symptomatische Reaktionen abgebaut und alternative Reaktionen aufgebaut werden. Typische Elemente sind an bestimmte Auslöser orientierte Problemanalysen zur Darstellung und Bearbeitung von Reaktionen (bezogen auf das Verhalten, Denken und Fühlen) sowie derer aufrechterhaltenden Faktoren. Die Verhaltenstherapie ist strukturiert, ziel- und lösungsorientiert. Weitere wichtige Elemente sind beispielsweise Übungen, Hausaufgaben und die Konfrontation mit angstauslösenden Reizen. In der modernen Verhaltenstherapie werden zunehmend weitere Techniken fortlaufend integriert, insbesondere Kognitionen (denken) und Emotionen (fühlen).

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)

Auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört zu den Richtlinienverfahren. Als Teil der psychodynamischen Verfahren fokussiert sie Konflikte aus der Vergangenheit, die in der heutigen Lebenssituation zu Symptomen führen. Innerhalb der Therapie werden die zugrundeliegenden Ursachen dieser Konflikte bearbeitet, deren Ursprung bis in die frühe Kindheit der Patient/Innen reicht. Die „Tiefe“ verweist hierbei auf Konzepte des Unbewussten und der Tiefe der Vergangenheit. Im Vergleich zur Verhaltenstherapie liegt der Schwerpunkt weniger auf die unmittelbare Veränderung des Verhaltens als vielmehr auf Einsicht der zugrundeliegenden Ursachen.

Analytische Psychotherapie (AP)

Die Psychoanalyse ist die von Sigmund Freud geprägte „Urform“ der Psychotherapie und gehört zu den psychodynamischen Verfahren (wie auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie). Sie befasst sich mit der Entwicklung, Struktur und Funktion der menschlichen Psyche bzw. inwiefern unbewusste Faktoren zu inneren Konflikten führen, die in der Therapie erforscht werden. Sie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. Auch hier steht innerhalb der Therapie das Bewusstmachen und Erkennen verdrängter Gefühle, Erinnerungen und Beziehungsmuster eine zentrale Rolle. Wichtige Elemente sind sogenannte Übertragungen und Gegenübertragungen zwischen Therapeut/in und Patient/in.

Systemische Therapie (ST)

Die systemische Therapie ist seit 2008 wissenschaftlich anerkannt und seit dem 01. Juli 2020 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung als viertes Richtlinientherapie aufgenommen. Der Schwerpunkt dieses Verfahrens bezieht sich auf den sozialen Kontext des Menschen und einer Symptomatik, insbesondere auf die Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie. Diese Beziehungen können an der Entstehung und Aufrechterhaltung eines Problems beteiligt sein, weshalb sie für Lösungsprozesse von Bedeutung sind.


Siehe auch: Psychotherapie | Information der KBV