Meine Praxis arbeitet in einem Bestellsystem. Das heißt, dass vereinbarte Termine für Sie verbindlich reserviert werden. Werden solche Termine nicht wahrgenommen oder verspätet abgesagt, kann Ihr zugesagter Termin nicht anderweitig vergeben werden. Dadurch entsteht für meine Praxis ein betriebswirtschaftlicher Ausfall, der ohne Weiteres nicht kompensiert werden kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür und berücksichtigen Sie, dass nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine (spätestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail) ein Annahmeverzug meiner Leistungen darstellt, da ein mit Ihnen vereinbarter Termin zwar bereitgestellt, aber nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Leistungsausfall wird als sogenanntes Bereitstellungshonorar bzw. Ausfallhonorar privat an Sie in Rechnung gestellt. Die Höhe des Ausfallhonorars orientiert sich an der Geltendmachung von 80% der Leistungsziffer “870” nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem üblichen 2,3-fachen Satz, was bei einer psychotherapeutischen Sitzung ein Ausfallhonorar in Höhe von 80,44 € entspricht. Diese Kosten werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen. Ausnahmen dieser Regelung sind ein nachweisbar unverschuldetes Nichterscheinen, wie z.B. attestierte Krankheiten.

Diese Regelung ergibt sich aus § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und ist mit den Berufskammern abgestimmt.


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