Meine Praxis arbeitet in einem Bestellsystem. Das heißt, dass vereinbarte Termine für Sie verbindlich reserviert werden. Werden solche Termine nicht wahrgenommen oder verspätet abgesagt, kann Ihr zugesagter Termin nicht anderweitig vergeben werden. Dadurch entsteht für meine Praxis ein betriebswirtschaftlicher Ausfall, der ohne Weiteres nicht kompensiert werden kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür und berücksichtigen Sie, dass nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine (spätestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail) ein Annahmeverzug meiner Leistungen darstellt, da ein mit Ihnen vereinbarter Termin zwar bereitgestellt, aber nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Leistungsausfall wird als sogenanntes Bereitstellungshonorar bzw. Ausfallhonorar privat an Sie in Rechnung gestellt. Die Höhe des Ausfallhonorars orientiert sich an der Geltendmachung von 60% des gesamtfälligen Honorars, was bei einer psychotherapeutischen Sprechstunde 65,09 € entspricht. Diese Kosten werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen. Ausnahmen dieser Regelung sind ein nachweisbar unverschuldetes Nichterscheinen, wie z.B. attestierte Krankheiten.
Diese Regelung ergibt sich aus § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und ist mit den Berufskammern abgestimmt.